
Urlaubsabgeltung, Ausschlussfrist, Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.09.2018 festgelegt, dass vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklauseln, die entgegen § 3 S. 1 MILoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, gegen das Transparenzverbot verstößt und insgesamt unwirksam ist, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.
mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Markus Heimburger