Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab dem 01.01.2018 ist veröffentlicht. Mit den Änderungen wurden nicht nur, wie in den vergangenen Jahren die Beträge für den Mindestunterhalt angehoben, sondern auch die Einkommensgruppen verändert.

Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis zu 1.900,00 € statt wie bisher bis zu 1.500,00 €. Für Unterhaltsverpflichtete mit geringem Einkommen bedeutet dies eine gewisse Entlastung. Aufgrund der Änderung sollten die Unterhaltstitel, mit denen die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu einem bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts begründet wurde, überprüft werden.

mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien-, Bau- und Architektenrecht Jörg Schlenker