
Seit einiger Zeit bieten verschiedene gewerbliche Unternehmen eine sog. „Prozesskostenfinanzierung“ als Dienstleistung an.
In Fällen mit relativ hohem Streitwert und entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt der Prozesskostenfinanzierer das Kostenrisiko der Partei. Als Gegenleistung erhält der Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall also wenn die Klage ganz oder teilweise gewonnen wird als Honorar einen Anteil an dem durch das Urteil zugesprochenen Betrag.
Wir weisen an dieser Stelle lediglich auf diese Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung und einige der bekannteren Anbieter hin. An der Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Prozesskostenfinanzierer ist der Anwalt nicht beteiligt.
Im konkreten Einzelfall beraten wir Sie selbstverständlich über die Chancen und Risiken der Einschaltung eines gewerblichen Prozesskostenfinanzierers. Auf die Möglichkeit, zur Minimierung des Prozesskostenrisikos, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, weisen wir ausdrücklich hin.
Nähere Informationen über die Angebote verschiedener Prozesskostenfinanzierer finden Sie unter folgenden Internet-Adressen:
FORIS AG: www.foris-ag.de
ACIVO Prozessfinanzierungs AG: www.acivo.com